Die wohl älteste Grundphilosophie der Chocofabrik ist die aktive Elternmitwirkung in allen Bereichen. Wir legen Wert auf Eltern, die sich für unser Haus engagieren. Unsere Angebotsgestaltung wird durch die Elternmitarbeit in vielerlei Form unterstützt und bereichert. Fähigkeiten, Fertigkeiten und Persönlichkeiten der „Professionellen“ im Hause werden ergänzt durch die eingebrachten Qualitäten und Besonderheiten der mitwirkenden Eltern. Kita und Familie gehören so für die Kinder selbstverständlich zusammen. Sie freuen sich darüber, dass ihre Eltern „mitmachen“ und sich mit den Erziehern verstehen.
Da uns dieser Grundsatz so wichtig ist, haben wir die Elternarbeit in unserer Vereinssatzung verankert.
Der Eltern- und Mitarbeiterverein
Träger des Kinderhauses ist der Verein „ Kinderhaus e.V. in der Chocoladenfabrik“, mit Sitz in Hamburg und eingetragen ins Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg.
Zweck des Vereins ist die Einrichtung und der Betrieb eines Kindergartens für Kinder verschiedener Altersstufen durch Eltern. Die Kinder sollen in ihrer Entwicklung und Selbsttätigkeit gefördert werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Mitglieder des Vereins sind Eltern, die ihre Kinder zur Betreuung im Kinderhaus untergebracht haben sowie mit Dienstvertrag angestelltem, delegierte MitarbeiterInnen des Vereins.
Den Vorstand bilden für jeweils zwei Jahre paritätisch mindestens vier Eltern und zwei delegierte MitarbeiterInnen des Kinderhauses. Der Vorstand gibt die Geschäftsführung an die geschäftsführende Leitung ab. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Vereinsgeschicke. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand setzt sich einmal im Monat zusammen und bespricht die Angelegenheiten des Vereins und Kinderhauses.