Corona-Infektion: Ablauf und Verhalten im Verdachtsfall

Liebe Eltern,

im Zusammenhang mit dem letzten bekannt gewordenen Infektionsfall haben uns viele Rückfragen erreicht. Um diese zu beantworten sowie Ablauf und Verhalten im Verdachtsfall klarzustellen, auf diesem Wege noch einmal eine Zusammenfassung:

  1. Es können nur gesunde Kinder in die Kita-Betreuung gegeben werden. Kinder mit Symptomen müssen krankgemeldet werden. Ob ein Test erforderlich oder ratsam ist, ist mit einem Arzt, dem Gesundheitsamt oder über die telefonische Hotline 116117 abgeklärt werden.
  2. Wir gehen davon aus, dass ein Test derzeit in der Regel nur gemacht wird, wenn Symptome vorliegen, es einen Kontakt 1. Grades gegeben hat oder aus sonstigen Gründen eine gewisse Besorgnis besteht, dass eine Infektion vorliegen könnte. Wer einen Test hat durchführen lassen, ist aufgefordert, sich bis zum Erhalt des Ergebnisses vorsorglich und freiwillig in häusliche Isolation zu begeben. Eine entsprechende Aufklärung findet üblicherweise auch durch denjenigen statt, der den Test durchführt. Aus unserer Sicht ist es daher nur folgerichtig, sich ebenfalls in freiwillige häusliche Isolation zu begeben, wenn bereits ein Termin für einen Test vereinbart ist. Schließlich kann niemand sicher ausschließen, dass das Ergebnis positiv sein könnte.
  3. Bitte informiert uns umgehend, wenn eine Person Eures Haushaltes, die in Kontakt mit der Choco war, positiv getestet wurde. Wir müssen dann prüfen, mit welchen Personen der-/diejenige in Kontakt gekommen ist oder gekommen sein könnte und dann ggf. Gesundheitsamt und betroffene Eltern informieren.
  4. Im Interesse aller Eltern und der Choco bitten wir Euch, uns nicht nur über ein positives Testergebnis zu informieren, sondern auch falls Eurer Kind wegen eines Kontaktes außerhalb des Kinderhauses in Quarantäne gesetzt wird und bis wann die Quarantäne andauert. Dies erleichtert es uns, das aktuelle Infektionsgeschehen rund um das Kinderhaus besser einschätzen zu können und im Fall eines positiven Testergebnisses anhand der 48-Stunden-Regel Kontakte 1. Grades gemeinsam mit dem Gesundheitsamt zu identifizieren.
  5. Generell ist es außerhalb unseres Einflussgebiets, wann und warum ein Kind getestet wird. Aus dem Grund können wir Euch informieren über uns bekannte Fälle im Kinderhaus, nicht aber über Hintergründe der Testung.

Wie funktioniert die sog. 48-Stunden-Regel, welche das Gesundheitsamt anwendet, um Kontakte 1. Grades zu ermitteln?

Wird eine Person positiv getestet, wird zunächst gefragt, ob diese typische Symptome zeigt. Ist dies der Fall, ermittelt man den Tag, an dem zuerst Symptome aufgetreten sind. Als Kontakte 1. Grades gelten dann alle Personen, die 48 Stunden vor den ersten Symptomen länger als 15 Minuten ohne Maske und ohne Mindestabstand von 1,50 m in Kontakt mit der Person war.

Ist die Person symptomlos, geht man von dem Tag des positiven Tests aus und ermittelt all diejenigen, die 48 Stunden vor dem Test länger als 15 Minuten ohne Maske und ohne Mindestabstand von 1,50 m in Kontakt mit der Person waren.

Alle auf diese Weise ermittelten Personen gelten als Kontakte 1. Grades und haben sich in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese beginnt mit dem Tag, an dem der letzte Kontakt stattgefunden hat.

Wird während der Quarantäne ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt, endet die Quarantäne nicht automatisch. Eine vorzeitige Beendigung kann nur durch das Gesundheitsamt festgestellt und angeordnet werden.  Streng genommen müsste das Gesundheitsamt eine angeordnete Quarantäne auch wieder ausdrücklich aufheben. Das Gesundheitsamt verzichtet aktuell jedoch hierauf, so dass alle Kinder, die am Ende der Quarantänezeit weiterhin symptomfrei sind, wieder zur Betreuung in die Kita kommen können.

Entscheidend sind daher folgende Daten:

  • Wann traten erstmals Symptome auf?
  • Wann wurde der Test gemacht?
  • Wann lag das Ergebnis vor?
  • Wann war der letzte Kontakt?

Was unternimmt die Choco im Falle einer positiv getesteten Person, welche sich 48 Stunden zuvor im Kinderhaus aufgehalten hat?

Sobald uns ein positiver Fall bekannt wird, informieren wir telefonisch das Gesundheitsamt. Parallel prüfen wir anhand der Anwesenheitslisten, Dienstpläne und Aktivitäten an den betreffenden Tagen, wer als Kontaktperson 1. Grades in Frage kommt. Diese Personen informieren wir entsprechend. Das Gesundheitsamt erhält von uns eine Liste mit den Kontaktdaten.

Das Gesundheitsamt teilt uns dann mit, wie die einzelnen einzustufen sind und wer sich für welchen Zeitraum in Quarantäne zu begeben hat. Diese Information leiten wir an Euch weiter. Eine schriftliche Anordnung kann nur das Gesundheitsamt als zuständige Behörde treffen.

Im Einzelfall sind ggf. auch die Kita-Aufsicht und/oder das Amt für Arbeitsschutz zu informieren.

Wie sind die bisher bekannt gewordenen Fälle zu bewerten? Gibt es einen Zusammenhang?

Soweit wir dies derzeit beurteilen können, ist anhand der bekannten Fälle, keine eindeutige Infektionskette nachzuvollziehen. Zum einen sind unseres Wissens bei weitem nicht alle Kinder/ Eltern getestet worden, zum anderen muss berücksichtigt werden, dass eine Infektion auch jederzeit außerhalb des Kinderhauses stattfinden kann. Weder das Gesundheitsamt noch die Kita-Aufsicht betrachten das Infektionsgeschehen in der Choco zur Zeit als besonders auffällig. Vielmehr steigen die Infektionszahlen allgemein an, was sich naturgemäß auch in der Choco zeigt.

Um diesem Geschehen Rechnung zu tragen, haben wir das pädagogische Konzept und das Hygienekonzept angepasst. Außerdem besteht für alle Mitarbeiter im Dienst durchgehend die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Wir hatten Euch hierüber bereits informiert. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Vorstand, Leitung, Mitarbeitern und Eltern statt, um ggf. weiteren Anpassungsbedarf zu erkennen und umzusetzen. Hierbei wird auch die allgemeine Lage außerhalb der Choco berücksichtigt.

Auf diese Weise wollen wir nicht nur die Mitarbeiter und Kinder schützen, sondern auch so weit wie möglich sicherstellen, dass in der Choco verlässlich eine Betreuung angeboten werden kann.

Was wünschen wir uns für die nächste Zeit?

Als Choco liegt uns in der Pandemie vor allem die Gesundheit und das Wohlergehen aller am Herzen, die ins Kinderhaus kommen. Dies sind nicht nur die Mitarbeiter und Kinder sondern auch die Eltern und Familien. Hinzu kommen aber auch Lieferanten und Handwerker, die in der Choco tätig werden.

Aufgrund der aktuellen Situation liegt es an allen gemeinsam, verantwortungsvoll und umsichtig zu handeln, um eine Infektion zu vermeiden und bereits im Verdachtsfall eine Weiterverbreitung zu verhindern. Wir können innerhalb der Choco nur einen begrenzten Beitrag leisten, da wir nur innerhalb der Betreuungszeiten und des Betriebes Regeln setzen und einhalten können. Alles, was außerhalb der Choco geschieht, entzieht sich unserem Einfluss. Insofern sind wird darauf angewiesen, dass alle auch außerhalb des Kinderhauses die geltenden Corona-Regeln einhalten und ihr Verhalten an das Infektionsgeschehen anpassen.

Bitte informiert uns weiterhin so schnell und offen wie bisher, falls es Verdachtsfälle oder Positivtestungen gibt. Wir gehen diskret mit allen Informationen um und klären dann gemeinsam ab, was in dem konkreten Fall zu tun ist.

Es wird sich nicht verhindern lassen, dass es auch künftig zu Neuinfektionen kommt. Wir werden uns daher gemeinsam darauf einstellen müssen, immer wieder kurzfristig zu handeln und bereits gemachte Pläne abändern zu müssen. Dies ist für uns alle herausfordernd und nicht immer einfach.

Wir alle wollen sicher und gesund durch diese Pandemie kommen und können nur gemeinsam dafür sorgen, dass dies gelingt. Daher auf diesem Wege die dringende Bitte an Euch, uns hierbei weiterhin gut zu unterstützen.

Gebt auf Euch acht und bleibt gesund

Vorstand und Leitung.

Kinderhaus e.V. in der Chocoladenfabrik
Winterstraße 11
22765 Hamburg
Telefon: 040-396888
www.chocoladenfabrik.de

Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Vereinsregister
Registernummer: VR 7691
Vorstand: Sandra Bachmann, Kai Christophersen, Tini Kötschau, Thomas Wagensonner

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